Seit 1. Jänner 2026 gelten neue Regeln für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten bei E-Dienstwagen. Die bisherige Pauschalregelung ist ausgelaufen – Unternehmen müssen jetzt handeln.
Was sich geändert hat
Von 2023 bis Ende 2025 galt eine Übergangsregelung: Konnte die geladene Strommenge nicht eindeutig dem Firmenfahrzeug zugeordnet werden, durfte der Arbeitgeber pauschal bis zu 30 Euro pro Monat steuerfrei erstatten – ohne Nachweis der tatsächlichen kWh.
Diese Regelung ist am 31. Dezember 2025 ausgelaufen.
„Ab 1. Jänner 2026 ist für die steuer- und abgabenfreie Erstattung ausschließlich eine kWh-genaue Abrechnung der tatsächlich geladenen Strommenge erforderlich." — Österreichischer Fuhrparkverband
Was das für Unternehmen bedeutet
Ab sofort müssen Arbeitgeber für die steuerfreie Erstattung von Ladekosten:
- Die tatsächlich geladenen kWh pro Fahrzeug dokumentieren
- Die Lademenge eindeutig dem Firmenfahrzeug zuordnen (z.B. via RFID, App oder Plug & Charge)
- Den BMF-Strompreis 2026 anwenden: 32,806 Cent/kWh
Welche Nachweise akzeptiert werden
Laut BMF sind folgende Methoden zur Zuordnung der Lademenge zulässig:
- Fahrzeugdaten – Aufzeichnungen im Fahrzeug selbst oder in der Hersteller-App
- RFID-Karte oder -Chip – Registrierung an der Wallbox
- QR-Code + Smartphone-App – Authentifizierung beim Ladevorgang
- Plug & Charge (ISO 15118) – Automatische Fahrzeugauthentifizierung
Das Problem: Unterschiedliche Wallbox-Systeme
In der Praxis haben Unternehmen oft Mitarbeitende mit verschiedenen Wallbox-Marken zu Hause: go-e, KEBA, Tesla, Easee, Schrack und andere. Jeder Hersteller hat sein eigenes Portal, eigene CSV-Formate, eigene Apps.
Das Ergebnis: Excel-Chaos. HR-Abteilungen verbringen Stunden damit, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen, zu prüfen und für die Lohnverrechnung aufzubereiten.
Die Lösung: Automatisierte kWh-Erfassung
kWhisper löst genau dieses Problem. Unsere Plattform:
- ✅ Importiert Ladedaten von allen gängigen Wallbox-Herstellern (Tesla, go-e, KEBA, Easee, Schrack)
- ✅ Ordnet Ladevorgänge automatisch zu – via RFID-Tag oder Fahrzeug
- ✅ Berechnet Erstattungen nach aktuellem BMF-Satz (2026: 32,806 Ct/kWh)
- ✅ Exportiert Berichte für Lohnverrechnung, Steuerberater und Controlling
Jetzt handeln
Die Jänner-Abrechnung steht an. Unternehmen, die noch auf die €30-Pauschale gesetzt haben, brauchen jetzt eine Lösung für die kWh-Erfassung.
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